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   BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95   

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BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95 (https://dejure.org/1996,2993)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 C 35.95 (https://dejure.org/1996,2993)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 C 35.95 (https://dejure.org/1996,2993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berufung in das Amt eines Staatsanwalts - Vorliegen der für das Amt des Staatsanwalts erforderlichen sachlichen und persönlichen Voraussetzungen - Anforderungen an die Entscheidungsfindung in einem Staatsanwaltsberufungsausschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen DDR in den sächsischen Justizdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 163
  • DÖV 1997, 377
  • BayVBl 1997, 696
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95
    Es hätte die Entscheidung des Staatsanwaltsberufungsausschusses als verfahrensinternen Mitwirkungsakt nur inzidenter im Rahmen des Bescheides des Justizministeriums vom 16. Juli 1991 prüfen dürfen und müssen (so entschieden für die Entscheidung des Richterwahlausschusses im Urteil vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - [BVerwGE 99, 371]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - (a.a.O. S. 377 f.) ausgeführt, daß die entscheidende Beteiligung des Richterwahlausschusses nicht nur die Gewähr für angemessene Ergebnisse in der Sache bietet, sondern zugleich zur Akzeptanz der Entscheidung in der Bevölkerung beitragen solle.

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht die rechtlichen Vorgaben zur Entscheidungskompetenz des Staatsanwaltsberufungsausschusses, die diesem eingeräumte Beurteilungsermächtigung und die materiellrechtliche Festlegung des Bewertungsmaßstabes und die Vorgaben des Einigungsvertrags zu beachten haben, wie sie vom erkennenden Senat für den Richterwahlausschuß im Urteil vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - (a.a.O.) dargelegt sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07

    Präsidentenstelle: Unterlegener Mitbewerber legt Beschwerde ein

    Schließlich spricht auch die Zusammensetzung des Ausschusses - mit 8 Abgeordneten, 2 Richtern und 1 Rechtsanwalt - in Verbindung mit der geforderten Mehrheit nicht dafür, dass eine Entscheidung gegen das geschlossene Votum einer Gruppe unzulässig sein, und es von daher auf die sachliche Entscheidung eines jeden Mitglieds ankommen soll (vgl. dazu z.B. das Urteil des BVerwG vom 24. Oktober 1996, BVerwGE 102, 163, sowie das Urteil vom selben Tage 2 C 34.95, Juris).
  • VG Koblenz, 01.07.2008 - 6 K 1816/07

    Zum Streit um den Chefposten beim OLG Koblenz

    Kurz zusammengefasst: Das von dem Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.1996 - 2 C 35.95 - ist schon wegen der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden historisch besonderen Situation und der Anwendung des Rechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auch bei den Entscheidungen des Rechtsausschusses des Landtages des Landes Brandenburg als Richterwahlausschuß handelt es sich um verfahrensinterne Mitwirkungsakte, die inzidenter im Rahmen einer Anfechtung der Entscheidung des Ministeriums der Justiz zu überprüfen sind (vgl. BVerwGE 70, 270 (271) [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; BVerwGE 99, 371 (373 f.) [BVerwG 06.11.1995 - 2 C 21/94]; BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 35.95 - (DtZ 1997, 139) und - BVerwG 2 C 2.96 - (DVBl 1997, 373; jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen)).
  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Der Antrag gibt dem Dienstherrn Gelegenheit zu zunächst verwaltungsinterner Prüfung und zu dem Versuch, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunkts einen Rechtsstreit zu vermeiden (BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696).

    Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).

  • VG Koblenz, 25.04.2007 - 6 L 258/07

    Gericht bestätigt Auswahlentscheidung

    Soweit sich der Antragsteller zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1996 - 2 C 35.95 - stützt, verkennt er, dass dieser Entscheidung eine historisch besondere Situation und zum anderen die Anwendung des Rechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zugrunde lag.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 33.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

    Stimmenthaltungen wirken sich wie Nein-Stimmen aus (wie BVerwG 2 C 35.95).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 34.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Neuberufung eines Richters der ehemaligen

    Stimmenthaltungen wirken sich wie Nein-Stimmen aus (wie BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 35.95 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • VG Ansbach, 17.01.2012 - AN 1 K 10.01128

    Feststellung der Nichtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung,

    Der Beamte ist jedoch gehalten, sein Begehren - unter konkreter Bezeichnung des behaupteten (Schadensersatz-)Anspruchs - zunächst bei seinem Dienstherrn vorzubringen, um diesem die sachliche und rechtliche Prüfung des behaupteten Anspruchs zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U. v. 4.11.1976, II C 59.73, DVBl 1978, 607 f. = DÖV 1977, 139); U. v. 10.4.1997, 2 C 38/95, BayVBl 1997, 696 ff.; DVBl 1998, 191 ff.; U. v. 28.6.2001, 2 C 48/00, BVerwGE 114, 350 ff. = BayVBl 2002, 53 ff.: Widerspruch gemäß § 126 Abs. 3 BRRG a. F. bzw. § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG ausreichend).
  • VG Bayreuth, 20.02.2009 - B 5 K 08.525

    (gerichtliche Schadensersatzforderung wegen Fürsorgepflichtverletzung erfordert

    Sie ist auch nicht nachholbar, weshalb ein nachträglicher Antrag während des gerichtlichen Verfahren dem Klagebegehren nicht mehr zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, Urt. v. 10.04.1997, Az.: 2 C 38/95, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 12.08.2008 - AN 1 K 08.00424

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des Art. 9

    Da der Kläger einen derartigen Antrag, welcher als nicht nachholbare Klagevoraussetzung anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.4.1997 - 2 C 38/95, BayVBl 1997, 696 für einen vom Beamten geltend gemachten Schadensersatzanspruch), für den Zeitraum vom 1. Dezember 1999 bis 30. September 2007 bei seinem Dienstherren vor Klageerhebung nicht gestellt hat, ist die Klage insoweit nicht zulässig.
  • BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 55.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Ausübung des

  • VG München, 24.07.2012 - M 5 K 10.4686

    Schadensersatz wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben;

  • VG München, 29.12.2009 - M 21 K 09.2214

    Anspruch auf rückwirkende Beförderung eines freigestellten beamteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 18 B 1135/00

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 13 A 01.1464
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